Rechtsprechung
   BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3715
BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88 (https://dejure.org/1989,3715)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1989 - 7 AZR 402/88 (https://dejure.org/1989,3715)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 402/88 (https://dejure.org/1989,3715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung bei Tätigkeit als freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 2, § 38 Abs. 1
    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes - Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung

    Auszug aus BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88
    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972) entschieden, daß es für den Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts für die Zeit seiner Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung nicht darauf ankomme, ob das Betriebsratsmitglied gemäß § 38 Abs. 1 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt wurde oder nicht.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 TaBV 16/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentliche Kündigung eines

    Zwar vertrete das BAG in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 19.05.1983 (6 AZR 290/81, NJW 1983, 2720; bestätigt von BAG, Urt. v. 31.05.1989, 7 AZR 402/88 und 7 AZR 277/88) die Auffassung, dass auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung über eine (Änderungs)kündigung keine erforderliche Betriebsratstätigkeit sei, zumindest dann, wenn er zuvor ordnungsgemäß angehört worden sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht